Mit dem Apostroph ( ’ ) oder Hochkomma (Windows: Alt + 0146 auf der Zifferntastatur) wird angezeigt, dass man in einem Wort einen oder mehrere Buchstaben ausgelassen hat. Typografisch nicht zu verwechseln mit dem Akzentzeichen (´) oder dem Hochstrich bzw. Minutenzeichen (′).
Apostroph – ja
- Bei der Kennzeichnung des Genitivs von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z, x und ce auslauten. Das Genitiv -s wird hier durch den Apostroph ersetzt:
Bsp.: Lutz’ Mutter, Marx’ „Kapital“, Karlas’ Kugelschreiber, Ringelnatz’ Gedichte, Alice’ neuer Spiegel, Andreas’ Imbiss
auch bei geografischen Namen: Cannes’ Filmfestspiele, Paris’ Strassen
Aber: Steht vor dem Namen ein bestimmter Artikel (plus Attribut), gilt diese Regel nicht. Der Apostroph fällt
weg.
die Mutter des schönen Lutz, das „Kapital“ des Marx, der Kugelschreiber der kleinen Karla, die Gedichte des berühmten Ringelnatz, der neue Spiegel der Alice, der Imbiss des Andreas
- Bei Auslassungen im Wortinneren:
D’dorf (Düsseldorf), Ku’damm (Kurfürstendamm), M’gladbach (Mönchengladbach), Abt’leiter, D’n’B oder Drum ’n‘ Bass (Drum and Bass)
Apostroph – nein
- Bei Eigennamen im Genitiv steht niemals ein Apostroph (außer bei Namen auf s-Lauten und Firmenschildern):
Goethes Gedichte, Hamburgs Hafen, Susannes Schwester
Da das Genitiv-Apostroph auf Firmenschildern (um die Grundform des Namens zu verdeutlichen) erlaubt ist, führt das unweigerlich zu Stilblüten. Das Genitiv-Apostroph wird nun auch an Stellen gesetzt, wo es nicht hingehört: Peter’s Geburtstag – der sogenannte Deppenapostroph. Auch schön: Dem Peter sein Geburtstag, da muss der Apostroph in die Knie gehen. Oder freiwillig in den Tod springen.
- Bei Verschmelzung von bestimmtem Artikel und vorangesetzter Präposition:
unterm Bett, aufs Dach, hinterm Berg, fürs Kind, durchs Tor, ins Haus
- kein Apostroph beim Plural-s:
E-Mails, Ponys, Parks, Zoos, Taxis, Clubs, Handys
- Auch Abkürzungen, die im Plural stehen, werden nicht mit einem Apostroph versehen:
CDs, DVDs, GmbHs, Lkw(s), Pkw(s), LPs
- keine Apostrophierung von Wörtern, die auf -s enden:
nirgends, nichts, bereits, stets, eigens, allseits
Apostroph – besser nicht
- Für das weggefallene Endungs-e bei Verben in der ersten Person Singular:
Das lass ich mir von dir nicht gefallen! Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich mir der Königin Kind. Ich steh im Regen.
- Für das weggefallene Endungs-e beim Imperativ der zweiten Person Singular:
Mach die Tür zu! Halt den Mund! Lass es bleiben! Heul nicht!
Im Unterschied zur alten Regelung wird das weggefallene Endungs-e nicht mehr durch ein Apostroph gekennzeichnet.
Apostroph – alles kann, nichts muss
- Der Apostroph kann dort gesetzt werden, wo das Pronomen „es“ zu „s“ verkürzt wird:
Sag’s mir! Geht’s gut? Mach’s gut! Um’s kurz zu machen…Hol’s der Teufel!
An diesen Stellen gilt der Apostroph allerdings als entbehrlich, man kann genauso gut schreiben:
Sags mir! Gehts gut? Machs gut! Ums kurz zu machen…Hols der Teufel!
- Der Apostroph kann gesetzt werden, wenn jemand ein Gewerbe eröffnen und dazu ein Schild mit Genitiv anbringen will (aber nur dann!)
Andrea’s Agentur, Gerda’s Grill, Lotti’s Laden
Bei Firmennamen im englischen und amerikanischen Sprachraum gibt es die Abtrennung des Wortstamms durch ein Genitiv-s (Mc Donald’s) schon immer, wodurch es auch immer öfter im deutschsprachigen Raum zu sehen ist.
- Der Apostroph kann gesetzt werden, wenn der unbestimmte Artikel „ein/eine“ zu „n“ verkürzt ist, was vor allem bei der Wiedergabe von gesprochener Sprache der Fall ist.
Was’n Glück! So’n Quatsch! Haste mal ’n Taschentuch? Er ist ’n toller Sportler!
In all diesen Fällen kann der Schreibende selbst entscheiden, ob er ein Apostroph setzt oder nicht – ’ne tolle Sache.
Nach der trockenen Theorie hier nun ein paar sehenswerte Apostrophen-Katastrophen!